Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbebdingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Kunde im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.
1.3 Gemäß § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.4 Gemäß § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche Person oder juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung unserer Produkte in Katalogen, Prospekten sowie in unserem Internetauftritt stellen kein bindendes Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit der Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. An dieses Angebot ist er 14 Tage gebunden. Das Angebot wird angenommen durch eine von uns erteilte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Waren.
2.2 Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, verstehen sich die Preise ab Werk, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen.Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.
3.3 Sofern der Kunde Unternehmer ist, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.4 Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.
3.5 Gesonderte Zahlungsvereinbarungen bedürfen unserer Bestätigung. Wir behalten uns vor, bestehende Forderungen über unsere Kreditversicherung – deren Zusage vorausgesetzt – abzuwickeln.
3.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.
3.7 Wir sind berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 2,50 Euro je Mahnung anzusetzen.
3.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichenVertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
4.1 Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich zugesagt wurde.
4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibtvorbehalten.
4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.5 Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.7 Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretendeLieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzugs für jede vollendete Woche aus Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
4.8 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
5.1 Wird die Ware auf Verlangen eines Kunden, der Unternehmer ist, versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.
5.2 Transportkosten gehen zulasten des Kunden, dies zu Tagespreisen.
§ 6 Mängelhaftung
6.1 Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem, Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und etwaige, bei einer Untersuchung aufgedeckte Mängel innerhalb von 5 Geschäftstagen ab Empfang schriftlich anzuzeigen. Nicht offenkundige Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung des Mangels anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Rückfristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt.
6.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.
6.3 Soweit ein Sachmängelanspruch des Kunden nicht besteht, etwa weil ein Fehler nicht vorliegt, so hat der Kunde binnen 14 Tagen nach Benachrichtigung durch uns, uns anzuweisen, ob auf seine Kosten die Ware zu ihm versandt wird, oder er die Ware an unserem Geschäftssitz abholt. Soweit der Kunde sich nicht binnen dieser Frist sowie einer weiteren zu setzenden Nachfrist, entscheidet, sind wir berechtigt, auf Kosten des Kunden die Ware vernichten zu lassen. Dieses Recht werden wir nicht vor Ablauf von drei Wochen ab Versand der Mitteilung über die Ablehnung von Sachmängelansprüchen geltend machen.
6.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.5 Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringe Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.
6.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüchegeltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.7 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.8 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.9 Die Mängelhaftung gegen uns ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware unsachgemäß und nicht den allgemeinen Vorschriften entsprechend eingesetzt wurde,
b) Transportschäden dem Spediteur bei der Entgegennahme nicht gemeldet wurden und dessen schriftliche Bestätigung fehlt.
6.10 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre ab Ablieferung.
6.11 Soweit der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Zudem gilt dies ferner nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei zwingenden Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
6.12 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7.2 Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
7.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
8.2 Soweit der Kunde Unternehmer ist, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sollte der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 10 % übersteigen, so sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen.
8.4 Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist er zur Weiterveräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Abtretung nehmen wir an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
8.5 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
§ 9 Warenrücknahme
9.1 Mögliche Warenrücknahmen sind ohne Ausnahme vorab mit uns abzustimmen, dies gilt auch bei Reklamationen. Bei Zuwiderhandlungen muss unsererseits die Annahme verweigert werden. Die Abholung der Ware wird ausschließlich durch den von uns beauftragten Hausspediteur organisiert.
9.2 Die vereinbarte Warenrücknahme erfolgt gegen Gutschrift abzüglich einer 15 %igen Wiedereinlagerungsgebühr, die mindestens 20,00 Euro beträgt.
9.3 Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Erwerbers.
9.4 Vom Rückgaberecht ausgenommen sind Sonderbestellungen, welche gemäß Angaben es Käufers angefertigt werden.
§ 10 Datenschutz
Wir behandeln die personenbezogenen Daten des Käufers in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert.
§ 11 Erfüllungsort
Für alle Vertragspflichten aus diesem Vertrag gilt unser Sitz als Erfüllungsort.
§ 12 Anwendbares Recht
Es gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen
Für Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A. aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.
§ 1 Kostenvoranschlag
Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10 % von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar. Für den Kostenvoranschlag berechnet und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.
§ 2 Fertigstellungstermine
2.1 Überschreiten wir verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem Kunden auf Schadensersatz für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächliche Schäden.
2.2 Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde aufgrund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch nicht Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.
2.3 Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.
§ 3 Unternehmerpfandrecht
3.1 Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
3.2 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Abnahme
4.1 Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll in unserem Betrieb erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegentand entweder nicht zum vereinbarten Übergabetermin oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.
4.3 Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Sachmängelhaftung
5.1 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 2 Jahre ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Soweit der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung. Die Regelungen unter A., Ziffer 6. gilt entsprechend.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die unter A., Ziffer 8. geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich
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